AGB
KAUFVERTRAG
Rassekatzenzucht
Unsere Kitten werden liebevoll in der Familie aufgezogen. Wir legen in unserer Zucht besonderen Wert darauf, das sanfte Wesen und die Gesundheit unserer Katzen zu erhalten. Wir möchten, dass sie liebe und umgängliche Geschöpfe sind und menschenbezogen bleiben. Für uns ist jedes Kätzchen ein Individuum, das seine Persönlichkeit frei entwickeln und entfalten darf.
In seinem neuen Heim soll es ein Zuhause finden, das seinen Bedürfnissen entspricht. Maine Coons entwickeln sich langsam und sind erst mit drei bis vier Jahren voll ausgewachsen. Die Liebe und Zuneigung, die Sie ihrer Katze entgegenbringen, werden Sie tausendfach zurück erhalten.
Gewährleistung
Der Verkäufer bestätigt nach bestem Wissen, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe klinisch gesund, geimpft
und mehrfach entwurmt ist und dass ihm keine gesundheitlichen Mängel (erworben oder vererbt)
bekannt sind. Die Elterntiere sind auf Zuchttauglichkeit untersucht und klinisch ohne Befund. Der Verkäufer haftet
nicht für verdeckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte,
auch nicht bei gesetzlichen Veränderungen. Die Katze wird verkauft wie besichtigt. Mit der Übergabe geht das
Risiko für Gesundheit, wachstumsbedingte Veränderungen und auch der Farbmerkmale auf den Käufer über.
Eine Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf schwerwiegende Mängel, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben und schriftlich in diesem Vertrag festgehalten wurden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer auf Verlangen des Verkäufers das Tier dessen Vertrauenstierarzt mit allen Unterlagen der Krankheit betreffend zur Untersuchung vorzustellen.
Die Frist zu Wandlung endet vier Wochen nach Übergabe. In weitere Folge sind keine Schadensersatz-
Anforderungen gegenüber dem Verkäufer zu stellen. Sollte dem Tier zwischen Vertragsabschluss und Übergabe etwas zustoßen, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl verpflichtet, nach Möglichkeit ein Tier der gleichen Rasse, möglichst aus dem gleichen Wurf oder Verpaarung, zu liefern.
Der Verkäufer bestätigt nach bestem Wissen, dass das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe klinisch gesund, geimpft und mehrfach entwurmt ist und dass ihm keine gesundheitlichen Mängel (erworben oder vererbt) bekannt sind. Die Elterntiere sind auf Zuchttauglichkeit untersucht und klinisch ohne Befund. Der Verkäufer haftet
nicht für verdeckte Mängel und Krankheiten, auch wenn es sich dabei um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte,
auch nicht bei gesetzlichen Veränderungen. Die Katze wird verkauft wie besichtigt. Mit der Übergabe geht das
Risiko für Gesundheit, wachstumsbedingte Veränderungen und auch der Farbmerkmale auf den Käufer über.
Eine Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf schwerwiegende Mängel, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben und schriftlich in diesem Vertrag festgehalten wurden.
In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer auf Verlangen des Verkäufers das Tier dessen Vertrauenstierarzt mit allen Unterlagen der Krankheit betreffend zur Untersuchung vorzustellen.
Die Frist zu Wandlung endet vier Wochen nach Übergabe.
In weitere Folge sind keine Schadensersatz-
Anforderungen gegenüber dem Verkäufer zu stellen.
Sollte dem Tier zwischen Vertragsabschluss und Übergabe etwas zustoßen, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl verpflichtet, nach Möglichkeit ein Tier der gleichen Rasse, möglichst aus dem gleichen Wurf oder Verpaarung, zu liefern.
5. Zahlungsbedingungen
Der Käufer zahlt dem Verkäufer für die im Vertrag beschriebene Katze Euro 850,- für ein Liebhabertier. Der Aufpreis für ein Zuchttier beträgt Euro 850,-.
Bei Unterzeichnung des Kaufvertrages ist eine Anzahlung von mind. € 100,- zu leisten. Dies gilt als verbindliche Reservierung. Der Restbetrag wird bei Übergabe der Katze bar fällig. Es ist keine Ratenzahlung möglich. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Tier und die dazugehörigen Papiere Eigentum des Züchters. Der Verkäufer übergibt die Katze mit Impfpaß bzw. EU-Gesundheitspaß. Stammbaum ist beantragt und wird baldmöglichst nachgereicht. Bei Liebhabertieren werden die Papiere erst nach Einlangen der Kastrationsbestätigung ausgehändigt.
Ein Rücktritt vom Kauf des Tieres hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Wird die Katze zum vereinbarten Termin nicht übernommen und bezahlt, entfällt automatisch die Rückerstattung der Anzahlung.
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, BEZIRKSGERICH BRUCK AN DER MUR, vereinbart.